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Riester Rente - privat

Zur privaten Altersvorsorge schließt der Interessent mit einer Versicherung, einer Bank, einer Sparkasse, einer Fondsgesellschaft oder einem anderen Finanzdienstleister einen Vertrag ab. Er zahlt selbst die Beiträge und erhält dafür einen Anspruch auf eine Rente. Der betrieblichen Altersvorsorge liegt ein anderes System zugrunde, da hier der Arbeitgeber tätig wird: Entweder bildet er innerhalb des Betriebes Rückstellungen für die Alterssicherung seiner Beschäftigten oder er schließt für sie einen Vertrag zur Altersvorsorge ab, etwa mit einer Direktversicherung.


Welche dieser Anlageformen der Betrieb anbietet, wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern vereinbart. Diese Vereinbarung kann einzelvertraglich, betrieblich oder tariflich getroffen werden. Wenn eine solche Vereinbarung nicht bestehen, hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer auf jeden Fall Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung.



 
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