Riester Rente - privat
Zur privaten Altersvorsorge schließt der Interessent
mit einer Versicherung, einer Bank, einer Sparkasse, einer Fondsgesellschaft
oder einem anderen Finanzdienstleister einen Vertrag ab. Er zahlt
selbst die Beiträge und erhält dafür einen Anspruch
auf eine Rente. Der betrieblichen Altersvorsorge
liegt ein anderes System zugrunde, da hier der Arbeitgeber tätig
wird: Entweder bildet er innerhalb des Betriebes Rückstellungen
für die Alterssicherung seiner Beschäftigten oder er schließt
für sie einen Vertrag zur Altersvorsorge ab, etwa mit einer
Direktversicherung.
Welche dieser Anlageformen der Betrieb anbietet, wird zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmern vereinbart. Diese Vereinbarung kann einzelvertraglich,
betrieblich oder tariflich getroffen werden. Wenn eine solche Vereinbarung
nicht bestehen, hat die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer auf
jeden Fall Anspruch auf Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung.
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