Riester Rente - betrieblich
Bis zur Reform der Alterssicherung wurden die beiden Arten der
betrieblichen Altersversorgung (Rückstellungen und Vorsorgevertrag)
regelmäßig vom Arbeitgeber allein finanziert. Jetzt können
sich die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung
an der Finanzierung beteiligen oder sie sogar vollständig übernehmen.
Voraussetzung dafür ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber
und dem Beschäftigten.
Diese kann auf unterschiedlichen Ebenen zustande kommen: Der Arbeitgeber
kann die Vereinbarung mit dem einzelnen Arbeitnehmer schließen
oder aber mit allen Arbeitnehmern des Betriebes; auch eine noch
umfassendere Regelung durch Tarifvertrag ist möglich. Typischerweise
wird in betrieblichen oder tariflichen Versorgungsordnungen geregelt,
welche Entgeltanteile zur betrieblichen
Altersvorsorge verwendet werden können (beispielsweise
Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Überstundenzuschläge usw.)
und ob der Arbeitgeber sich durch einen eigenen Beitrag beteiligt.
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