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Riester Rente - betrieblich

Bis zur Reform der Alterssicherung wurden die beiden Arten der betrieblichen Altersversorgung (Rückstellungen und Vorsorgevertrag) regelmäßig vom Arbeitgeber allein finanziert. Jetzt können sich die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung an der Finanzierung beteiligen oder sie sogar vollständig übernehmen. Voraussetzung dafür ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten.

Diese kann auf unterschiedlichen Ebenen zustande kommen: Der Arbeitgeber kann die Vereinbarung mit dem einzelnen Arbeitnehmer schließen oder aber mit allen Arbeitnehmern des Betriebes; auch eine noch umfassendere Regelung durch Tarifvertrag ist möglich. Typischerweise wird in betrieblichen oder tariflichen Versorgungsordnungen geregelt, welche Entgeltanteile zur betrieblichen Altersvorsorge verwendet werden können (beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld, Überstundenzuschläge usw.) und ob der Arbeitgeber sich durch einen eigenen Beitrag beteiligt.



 
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