Die Riester Rente
Alle Experten sind sich einig, dass das gesetzliche Rentensystem
ohne weitere Änderungen über kurz oder lang finanziell
am Ende sein wird. Und das nur sieben Jahre nach der letzten Rentenreform.
Am 11. Mai 2001 hat der Bundesrat deshalb dem so genannten Altersvermögensgesetz
(AVmG) zugestimmt. Damit sind die Weichen für die Einführung
einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge, der so genannten
"Riester-Rente",
ab dem Jahr 2002 gestellt. Doch sie kombiniert nur die langfristig
moderate Anhebung der Beitragssätze mit einer Beschneidung
künftiger Rentenzuwächse.
Kernstück der Rentenreform ist die Erkenntnis, dass die Deutschen
ihren Lebensstandard im Alter nur noch mit einer zusätzlichen
privaten, staatlich geförderten Vorsorge aufrechterhalten können.
Direkte Zuschüsse oder Steuererleichterungen sollen ihnen einen
Anreiz bieten, ab dem Jahr 2002 mit dem Ansparen zu beginnen. In
diesem Beitrag lesen Sie, wie die "Riester-Rente"
funktioniert, wer überhaupt Geld bekommt und wie viel, welche
Sparformen gefördert werden, wann Sie sich darum kümmern
müssen und was von der Reform des amtierenden Arbeitsministers
zu halten ist.
Damit der jüngeren Generation nicht weiterhin die Lasten für
die vorhergehenden Generationen aufgebürdet werden und eine
zukünftige Altersarmut verhindert wird, will Bundesarbeitsminister
Walter Riester als Vater der Rentenreform die private Vermögensbildung
der Deutschen stärker als bisher am Ziel der langfristigen
Altersvorsorge
orientieren.
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