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Die Riester Rente

Alle Experten sind sich einig, dass das gesetzliche Rentensystem ohne weitere Änderungen über kurz oder lang finanziell am Ende sein wird. Und das nur sieben Jahre nach der letzten Rentenreform.

Am 11. Mai 2001 hat der Bundesrat deshalb dem so genannten Altersvermögensgesetz (AVmG) zugestimmt. Damit sind die Weichen für die Einführung einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge, der so genannten "Riester-Rente", ab dem Jahr 2002 gestellt. Doch sie kombiniert nur die langfristig moderate Anhebung der Beitragssätze mit einer Beschneidung künftiger Rentenzuwächse.

Kernstück der Rentenreform ist die Erkenntnis, dass die Deutschen ihren Lebensstandard im Alter nur noch mit einer zusätzlichen privaten, staatlich geförderten Vorsorge aufrechterhalten können. Direkte Zuschüsse oder Steuererleichterungen sollen ihnen einen Anreiz bieten, ab dem Jahr 2002 mit dem Ansparen zu beginnen. In diesem Beitrag lesen Sie, wie die "Riester-Rente" funktioniert, wer überhaupt Geld bekommt und wie viel, welche Sparformen gefördert werden, wann Sie sich darum kümmern müssen und was von der Reform des amtierenden Arbeitsministers zu halten ist.

Damit der jüngeren Generation nicht weiterhin die Lasten für die vorhergehenden Generationen aufgebürdet werden und eine zukünftige Altersarmut verhindert wird, will Bundesarbeitsminister Walter Riester als Vater der Rentenreform die private Vermögensbildung der Deutschen stärker als bisher am Ziel der langfristigen Altersvorsorge orientieren.



 
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